Arbeitszeiten werden zusammengerechnet
Das Arbeitszeitgesetz rechnet die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammen. Werktäglich sind acht Stunden erlaubt, bis zu zehn Stunden nur, wenn du im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf acht Stunden kommst. Nach Arbeitsende steht dir grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu. Ein Abendjob nach einem vollen Arbeitstag stößt deshalb schnell an Grenzen.
Belastung realistisch planen
Rechne vor der Zusage mit echten Uhrzeiten. Endet dein Hauptjob um 17 Uhr und beginnt er morgens um 8 Uhr, muss ein Abendjob wegen der elf Stunden Ruhezeit spätestens um 21 Uhr enden. Zusammen mit dem Hauptjob darfst du außerdem höchstens zehn Stunden am Tag arbeiten, nach acht Stunden im Hauptjob bleiben also höchstens zwei. Plane Wege, Essen und Schlaf ein. Am Wochenende ist mehr Spielraum, aber auch dort zählen die Stunden zur Höchstarbeitszeit. Wer in Teilzeit arbeitet, hat entsprechend mehr Raum für einen Nebenjob.
Mit dem Hauptarbeitgeber klären
Lies in deinem Arbeitsvertrag nach, ob Nebentätigkeiten angezeigt oder genehmigt werden müssen. Unabhängig davon solltest du nicht für einen direkten Wettbewerber arbeiten, und der Nebenjob darf deine Arbeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen. Im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln für Nebentätigkeiten, die im Tarifvertrag oder im Beamtenrecht stehen.
Urlaub und Krankheit im Nebenjob
Auch im Nebenjob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub und, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht, auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Stimme den Urlaub möglichst mit dem Hauptjob ab. Während des Urlaubs im Hauptjob darfst du keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Erholungszweck widerspricht.
Kurz und konkret bewerben
Bei Nebenjobs zählt vor allem, wann du verfügbar bist. Nenne feste Wochentage und Uhrzeiten, den frühestmöglichen Start und wie lange du bleiben möchtest, etwa ein Semester oder ein Jahr. Für Nachhilfe hilft eine Notenübersicht im Fach, für Interview- und Promotionjobs ein Hinweis auf Erfahrung im Kundenkontakt.
- Lebenslauf auf einer Seite
- Bei Studierenden die Immatrikulationsbescheinigung
- Angaben zu Hauptjob oder weiteren Nebenjobs für die Anmeldung zur Sozialversicherung
Nebenjob während der Elternzeit
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Willst du das bei einem anderen Arbeitgeber tun, brauchst du die Zustimmung deines bisherigen Arbeitgebers. Er kann sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen und innerhalb von vier Wochen in Textform ablehnen, eine E-Mail genügt.
Weitere Beschäftigung melden
Sag jedem Arbeitgeber, dass du eine weitere Beschäftigung hast. Er braucht die Angabe für die richtige Meldung zur Sozialversicherung und für die Lohnsteuer. Nur mit dieser Angabe können Beiträge und Steuern von Anfang an richtig abgerechnet werden.